Befähigungsprüfung neu für Lebens- und Sozialberater
Seit September 2022 ist der Zugang zum Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung neu geregelt. Es war dies immer schon ein reglementiertes Gewerbe mit Zugangsvoraussetzungen, durch die neue Befähigungsprüfungs-Verordnung wurde die Ausbildung inhaltlich erweitert und der Abschluss im NQR (Nationaler Qualifikationsrahmen) eingeordnet. Wer die Befähigungsprüfung nach der neuen Verordnung ablegt, ist „Staatlich geprüfter psychosozialer Berater”. Der Abschluss ist im NQR auf Stufe 6 eingeordnet und damit gleichwertig mit dem Bachelor-Abschluss. Unser Institut “the green field” ist gerade dabei, die Zertifizierung des neuen Ausbildungs-Curriculums auf die Beine zu stellen.
Übergangsbestimmungen bis 20.09.2024
Entsprechend den Übergangsbestimmungen kann der „alte Lehrgang“ noch bis zwei Jahre nach Inkrafttreten (20.09.2022) begonnen werden. Diese LehrgangsteilnehmerInnen können weiterhin nach der „alten Verordnung“ ihr Gewerbe anmelden.
Fragen & Antworten - Die Wirtschaftskammer gibt Auskunft
In den letzten Jahren und Monaten häuften sich die Fragen der Interessent*innen und sie wurden immer konkreter. Die WKÖ hat eine eigene WebSite dafür eingerichtet. Dort steht vieles “schwarz auf weiß”, was bisher oft Vermutungen oder Spekulationen waren:
www.lebensberater.at/faq